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Datenschutzerklärung
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§1: Allgemeine Bestimmungen
- Die Veranstaltung einer Netzwerkparty dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht
gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
- Geldliche überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und
Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
- Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den
Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.
- Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann
dies auch notfalls bestätigen.
- Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc.
mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware
weiters zur Teilnahme nötig ist.
- Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst
verantwortlich.
- Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen
Rechners ist Folge zu leisten.
- Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung
an und akzeptiert diese hiermit.
§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten
anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht
vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen
Teilnahmebeitrag zu refundieren.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der
Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie,
Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder
Datenanlagen.
- Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich.
Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der
Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch
nicht durchführbar ist.
- Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Nahrungsmittel-, Alkohol-, und
Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom
Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.
- Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern,
Subwoovern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
- Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies
gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
- Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst
verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu
Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch einsicherer
Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
- Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des
Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als
Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
- Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach
bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
- Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder übernachtung vor
Ort oder Informationen zu übernachtungsmöglichkeiten.
§4: Turniere und Preisvergabe
- Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln
einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die
Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
- Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe,
Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat
reglementiert.
- Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln
und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
- Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des
Rechtsweges.
§5: Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von
seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die
Veranstalter zu übergeben.
- Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm
zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
- Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b
angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
- Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen
der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden
hervorgeht, nicht belangt werden.
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