3. Die spezielle Relativitätstheorie


Klaus Kassner

 
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Einstein entschied nun, bei (damals) durchaus spärlicher experimenteller Grundlage, dass die Gleichungen der Elektrodynamik schon die richtige Form hätten und folglich die der Mechanik modifiziert werden müssten.

Er ging von zwei Grundforderungen aus:

a) Das Relativitätsprinzip gilt, und zwar völlig allgemein, d.h. es gibt *gar* keinen physikalischen Prozess, mit dem eine konstante Geschwindigkeit feststellbar wäre, nicht nur keinen *mechanischen*.

b) Die Vakuumlichtgeschwindigkeit ist unabhängig von der Geschwindigkeit der Lichtquelle [und damit, wegen a) auch von der jedes Beobachters].


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